Formelles
FESTIVALREGELN
Damit der Festivalbesuch ein schönes Erlebnis mit bleibender Erinnerung wird, bitten wir alle Festivalbesucher um Toleranz, Rücksichtnahme, Zivilcourage und Hilfe in Notfällen. Jeder sollte hier seinen persönlichen Beitrag dazu leisten, denn über allem steht die Sicherheit und Unversehrtheit der Festivalbesucher. Daher liegt das Hausrecht während des gesamten Festivals beim Veranstalter und seinen beauftragten Dritten. Den Weisungen der Festivalmitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.
Bitte nicht mitnehmen!
Auf dem gesamten Festivalgelände sind Glasbehälter jeder Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, mitgebrachte alkoholische Getränke, Rauschmittel, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände untersagt. Dies wird beim Einlass streng kontrolliert.
Auf das Konzertgelände ist es untersagt Kanister, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, PET-Flaschen und Regenschirme mitzubringen.
Nur 0,5l-PET-Flaschen ohne Deckel dürfen aufs Konzertgelände mitgebracht werden!
Beim Einlass (sowohl auf das Festivalgelände wie auch auf das Konzertgelände) findet eine Sicherheitskontrolle statt. Das Sicherheitspersonal behält sich das Recht vor, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen wird ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
Bitte kein Feuer!
Es ist absolut untersagt, offenes Feuer zu zünden! Die Festivalmitarbeiter sollten sofort informiert werden, wenn irgendwo ein Feuer ausbricht, selbst wenn es scheinbar schon unter Kontrolle ist oder gelöscht zu sein scheint!
Zelten? Ja, bitte!
Es gibt auf dem Festivalgelände einen Zeltplatz auf dem Festivalbesucher kostenlos zelten dürfen. Es ist aber wichtig beim Aufbauen des Zeltes darauf zu achten, dass Ihr nicht direkt unter einem Baum zeltet. Einige Bäume im Park sind marode und es können Äste herunterfallen! Bitte wählt zu eurer eigenen Sicherheit einen Zeltplatz unter freiem Himmel!
Fotografieren ja, aufnehmen nein!
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Nicht zugelassen sind Videokameras und Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
Verloren oder gefunden?
Fundsachen können jederzeit am Eingang zum Festivalgelände abgegeben werden. Diese werden vom uns eine Woche nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt und anschließend beim städtischen Fundbüro (Bürgerhaus Hüttenfeld) abgegeben. Solltest Du etwas während der Veranstaltung verloren haben, melde Dich beim Eingang bzw. schreib uns an "info(ät)euro-festival.info".
Unter 18?
Beim Eurofestival gilt: Einlass erst ab 18 Jahren, Besucher unter 18 Jahren müssen entweder von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden oder eine von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte Zustimmungserklärung mitbringen! Den Vordruck könnt Ihr hier herunterladen. Wir bitten Euch die Zustimmungserklärung in zweifacher Ausfertigung ausfüllen zu lassen, wovon eine beim Einlass einzureichen ist. Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten haben freien Eintritt. Ansonsten gilt auf dem gesamten Festivalgelände das Jugendschutzgesetz.
Ohrstöpsel? Ja, klar!
Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Daher wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Diese findet Ihr bei unserem Merchandise-Stand.
Stage diving? Nein, danke!
Stage-diving, Crowd-surfing, Pogen, Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt.
Tiere?
Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.
Eine rechtlich verbindliche Darlegung dieser Regeln findet Ihr in den untenstehenden AGBs ("Allgeimenen Geschäftsbedingungen")
ALLGEIMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt. Am Einlass wird die Karte gegen ein Bändchen getauscht, mit dem ein mehrfaches Betreten des Geländes möglich ist. Nach Umtausch der Karte in ein Bändchen verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Gegen Besucher, die sich auf dem Festivalgelände aufhalten, obwohl sie kein Bändchen haben, wird sofort Anzeige erstattet und eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben! Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Festivalbesuchern wird der Eintritt verwehrt. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
2. Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
3. Dem Veranstalter ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. DIese stellt der Veranstalter zur Verfügung. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen.
4. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
5. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, alkoholische Getränke, Rauschmittel, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das gesamte Festivalgelände mitzunehmen. Außerdem ist es untersagt Kanister, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, PET-Flaschen und Regenschirme auf das Konzertgelände mitzubringen. Nur die Mitnahme von 0,5-PET-Flaschen ohne Deckel ist auf dem Konzertgelände gestattet. Beim Einlass (sowohl auf das Festivalgelände wie auch auf das Konzertgelände) findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
6. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Nicht zugelassen Videokameras und Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.
8. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlenes, verlorengegangenes oder beschädigtes Eigentum der Festivalbesucher.
9. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist strengstens untersagt.
10. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von durch beauftragte Dritte ausgeübt. Ihren Weisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
11. Das so genannte "Stage diving", "Crowd surfing", "Pogen", Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist strengstens untersagt.
12. Auf dem gesamten Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder und Jugendliche unter 18 haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person bzw. mit einer schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Den Vordruck einer entsprechenden Zustimmungserklärung kann auf der Homepage www.euro-festival.info (unter "Festivalregeln") heruntergeladen werden. Die Zustimmungserklärung ist in zweifacher Ausfertigung mitzubringen, wovon eine beim Einlass zu hinterlegen ist.
13. Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.
14. Das Betreten der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes und fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
15. Festivalbesucher betreten den das Festivalgelände umgebenden Schlosspark ausschließlich auf eigene Gefahr. Es wird hiermit explizit darauf hingewiesen, dass der Schlosspark zahlreiche marode Bäume enthält. Deshalb übernimmt der Veranstalter insbesondere keine Haftung für Schäden auf Grund von herabfallenden Ästen. Den Festivalbesuchern, die im Schlosspark zelten möchten wird deshalb dringend empfohlen, ihre Zelte nicht unter Bäumen aufzustellen.
16. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein.
17. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

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